22.03.2023 um 18 Uhr Infoveranstaltung „Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung“

Sterben und Tod sind (k)ein Tabu. Humanes Sterben und ausreichende Betreuung im Krankheitsfall betreffen jeden. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema ist vor dem Hintergrund der fortschreitenden Entwicklung in der Intensivmedizin unbedingt geboten. Viele möchten für diesen Fall Vorbereitungen treffen, um die Familie und Angehörige im Ernstfall zu entlasten, aber auch, um für sich selbst Sicherheit darin zu haben, dass Rechte und Wünsche respektiert und durchgesetzt werden.

Das seit 2023 gültige Ehegattenvertretungsrecht und die Gesundheitsvollmacht werden in einem Folgetermin erläutert.
Vor diesem Hintergrund werden Sie über folgende Themen informiert:
Worin unterscheiden sich Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht?
Welche Möglichkeiten und Grenzen der Sterbehilfe existieren heute?

Ab 2023 gibt es ein neues Betreuungsgesetz. Dieses bringt auch für die Angehörigen einige
Neuerungen. Aber auch zum Thema Krankheit gibt es Interessantes. Das seit 2023 gültige Ehegattenvertretungsrecht und die Gesundheitsvollmacht werden in einem Folgetermin erläutert.

Referentin: Monika Kassin

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der KVHS PM statt und ist kostenfrei. Eine Anmeldung bei der Kreisvolkshochschule oder dem MGH ist notwendig.
Kursnummer:
F23B103026 Kontakt:033841-45430