Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt, Wohngeldreform und Bürgergeld -Aktuelles ab 01.01.2023
Das Kindergeld wurde zum Januar 2023 deutlich erhöht. So besteht seit dem 01. Januar 2023 bereits ab dem ersten Kind ein monatlicher Kindergeldanspruch in Höhe von 250,00 Euro. Erstmalig entfällt die Staffelung der Höhe des Kindergeldes bei der Anzahl der Kinder. Familien erhalten somit eine monatliche Kindergelderhöhung von je 31,00 Euro für das erste und zweite Kind und für das dritte Kind in Höhe von monatlich 25,00 Euro. Weitere Informationen zu den aktuellen Anpassungen familienpolitischer Leistungen werden unter dem Link zur Verfügung gestellt.